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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Kasius Sieraden B.V., mit Sitz in RIDDERKERK hinterlegt am 19. März 2014 bei der Geschäftsstelle des Gerichts Rotterdam unter Nummer 23/2014
artikel 1: Anwendbarkeit
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen L. Kasius Sieraden B.V., nachstehend zu nennen: “Kasius”, und einem Käufer, soweit Kasius nicht ausdrücklich von diesen Geschäftsbedingungen abgewichen ist.
- Die Anwendbarkeit der vom Käufer hinzugezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgewiesen.
artikel 2: Angebote
- Alle Angebote sind völlig unverbindlich und während 30 Tagen gültig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist.
- Die in einem Angebot genannten Preise sind exklusive niederländischer MwSt., soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist.
artikel 3: Lieferung
- Wenn nicht etwas anderes vereinbart worden ist, erfolgt der Transport auf Rechnung und Risiko des äufers, es sei denn, dass Kasius für dieses Risiko eine Versicherung abgeschlossen hat, auf eine von Kasius zu bestimmende Weise.
Wurde als Lieferungsbedingung einer der ´Incoterms´ vereinbart, sind die zurzeit des Vertragsabschlusses geltenden ´Incoterms´ anwendbar. - Der Käufer verpflichtet sich zur Abnahme der gekauften Waren an dem Zeitpunkt, an dem die Waren geliefert werden bzw. an dem Zeitpunkt, an dem ihm die Waren vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Käufer die Abnahme oder versäumt er jene Informationen und Anweisungen zu erteilen die für die Lieferung notwendig sind, werden die Sachen auf Risiko des Käufers gelagert. Der Käufer ist in dem Fall alle zusätzlichen Kosten, einschließlich auf alle Fälle der Lagerungskosten, schuldig.
- Eine vereinbarte Lieferfrist ist kein Fixtermin, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt worden ist. Bei einer nicht-rechtzeitigen Lieferung hat der Käufer Kasius deshalb schriftlich in Verzug zu setzen und Kasius eine zumutbare Frist einzuräumen.
- Entsteht eine Verzögerung durch geänderte Umstände bzw. weil benötigte Materialien nicht rechtzeitig an Kasius geliefert werden, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung.
- Kasius ist befugt, Waren zu liefern die in nebensächlichen Punkten von den im Kaufvertrag umschriebenen Waren abweichen. Liefert Kasius eine Ware die wesentlich von der vereinbarten Ware abweicht, ist der Käufer befugt den Vertrag aufzulösen. Dem Käufer steht diese Befugnis während drei Tagen zu, nachdem er die Abweichung entdeckt hat oder in zumutbarer Weise hätte entdecken können.
artikel 4: Ansichtssendungen
- Werden Ansichtssendungen vom Käufer bestellt, muss der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach dem auf dem Kassenzettel der Ansichtssendung genannten Datum Kasius schriftlich mitteilen, ob er die zur Ansicht gelieferten Waren ganz oder teilweise behalten möchte.
- Bestellte Waren zur Ansicht die der Käufer nicht behalten möchte sind in ihrem ursprünglichen Zustand, mit Aufmachung und Verpackung, als Einschreiben frei Haus und mit einer schriftlichen Nachricht vom Käufer versehen, an Kasius zurückzuschicken, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach dem auf dem Kassenzettel der Ansichtssendung genannten Datum.
- Hat Kasius innerhalb der in den vorigen Absätzen genannten Frist keine schriftliche Mitteilung oder Rücksendung vom Käufer erhalten, dann ist ab dem auf dem Kassenzettel der Ansichtssendung genannten Datum ein Kaufvertrag in Bezug auf die auf dem Kassenzettel genannten Waren zwischen Kasius und dem Käufer zustande gekommen.
- Zur Ansicht gelieferte Waren dürfen nicht vom Käufer ausgestellt werden, es sei denn Kasius hat ihre ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt.
- Die mit der Ansichtssendung anfallenden Porto- bzw. Bearbeitungsgebühren sind vom Käufer an Kasius zu erstatten.
- Der Käufer trägt ab Lieferzeitpunkt der Ansichtssendung das Risiko dieser Sendung. Sind die Waren verlorengegangen oder derart beschädigt dass sie für den Verkauf untauglich geworden sind, wird Kasius diese Waren nicht mehr zurücknehmen und ist der vollständige Kaufpreis vom Käufer an Kasius zu zahlen.
- Der Käufer verpflichtet sich, die von Kasius zur Ansicht gelieferten Waren gegen Brand-, Explosionsund Wasserschaden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten, und die Versicherungspolice auf erste Aufforderung von Kasius zur Einsicht vorzulegen, und alle Ansprüche des Käufers gegen die Versicherer in Bezug auf die zur Ansicht gelieferten Waren an Kasius zu verpfänden auf die Art und Weise, wie in Art. 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschrieben ist.
artikel 5: Proben, Muster und Vorbilder
Wird eine Probe, ein Muster oder ein Vorbild von Kasius gezeigt oder erteilt, wird vermutet dass dies nur als Angabe gezeigt oder erteilt worden ist; die Eigenschaften der zu liefernden Waren können von der Probe, dem Muster oder dem Vorbild abweichen, es sei denn, es wurde ausdrücklich angegeben, dass die Lieferung gemäß der gezeigten oder erteilten Probe, dem Muster oder dem Vorbild erfolgte.
artikel 6: Technische Anforderungen usw.
Sind die zu liefernden Waren außerhalb der Niederlande zu verwenden, ist Kasius nur dafür verantwortlich, dass die zu liefernden Waren den (technischen) Anforderungen oder Normen entsprechen die durch Gesetze oder Bestimmungen des Landes gestellt werden, in denen die Waren verwendet werden müssen, falls bei Kaufvertragsabschluss die Verwendung im Ausland und die dort geltenden besonderen (technischen) Anforderungen gemeldet worden sind.
artikel 7: Beendigung des Vertrages
- In den folgenden Fällen werden die Forderungen von Kasius gegen den Käufer sofort fällig:
- wenn Kasius nach Vertragsabschluss Umstände zur Kenntnis genommen hat, die Kasius guten Grund zur Befürchtung geben, dass der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird;
- wenn Kasius den Käufer bei Vertragsabschluss gebeten hat, eine Sicherheit für die Erfüllung zu stellen und diese Sicherheit ausbleibt bzw. unzureichend ist.
In den genannten Fällen ist Kasius befugt, die weitere Erfüllung des Vertrags aufzuschieben bzw. zur Auflösung des Vertrags zu schreiten, dies unbeschadet des Rechts von Kasius um Schadensersatz zu fordern. - Treten Umstände ein in Bezug auf Personen bzw. Material, denen Kasius sich bei der Erfüllung des Vertrages bedient hat oder sich zu bedienen pflegt, deren Art die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht bzw. dermaßen erschwert bzw. unverhältnismäßig kostbar wird, dass eine Erfüllung des Vertrages in zumutbarer Weise nicht mehr verlangt werden kann, ist Kasius befugt den Vertrag aufzulösen ohne dass eine Schadensersatzverpflichtung besteht.
artikel 8: Eigentumsvorbehalt
- Die von Kasius gelieferten und noch zu liefernden Waren bleiben ausschließlich Eigentum von Kasius, bis dass alle Forderungen die Kasius gegen den Käufer hat oder erwerben wird, einschließlich der Gegenleistung(en) hinsichtlich (einer) gelieferten oder zu liefernden Ware(n) selbst, und eventuelle Forderungen wegen Nichterfüllung durch den Käufer vollständig erfüllt worden sind. Dies bedeutet, dass sowohl bezahlte als auch unbezahlte Waren zur Sicherheit dienen bis dass alle Forderungen von Kasius vollständig erfüllt worden sind.
- Von Kasius gelieferte Waren die gemäß Absatz 1 unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen einer normalen Unternehmensführung weiterverkauft werden. Übrigens ist der Käufer nicht befugt, die Waren zu verpfänden oder diesbezüglich irgendeinen anderen Anspruch geltend zu machen.
- Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, oder ist zu befürchten, dass er dies nicht tun wird, ist Kasius berechtigt, die gelieferten Waren die dem in Absatz 1 genannten Eigentumsvorbehalt unterliegen, beim Käufer oder bei Dritten die die Waren für den Käufer bewahren, auf Rechnung des Käufers zu entfernen. Der Käufer gewährt Kasius jederzeit freien Zugang zu seinem bzw. seinen Gelände(n) bzw. Gebäude(n) um sich die Waren anzusehen bzw. zur Ausübung der Rechte von Kasius. Der Käufer verpflichtet sich, seine Mitwirkung hierzu zu erteilen, unter Androhung einer Geldstrafe von 10% des von ihm fälligen Betrages pro Tag oder Teil eines Tages an dem der Käufer dies versäumt. Kasius ist befugt, diese Waren auf einer von ihr zu bestimmenden Weise schätzen (zu lassen). Hat sich der Wert der Waren gemindert, ist der Käufer verpflichtet, Kasius den Betrag dieser Wertminderung zu ersetzen.
- Möchten Dritte ein Recht an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen bestellen oder geltend machen, verpflichtet der Käufer sich, Kasius so schnell als zumutbar erwartet werden kann, davon zu unterrichten.
- Der Käufer verpflichtet sich: die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu versichern und versichert zu halten gegen Brand-,
Explosions- und Wasserschaden, und gegen Diebstahl und die Versicherungspolice auf erste Aufforderung von Kasius zur Einsicht vorzulegen;
- alle Ansprüche des Käufers gegen die Versicherer in Bezug auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an Kasius zu verpfänden auf die Art und Weise, wie in Art. 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschrieben ist;
- die Forderungen die der Käufer gegenüber seinen Abnehmern beim Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt an Kasius gelieferten Waren erwirbt, an Kasius zu verpfänden auf die Art und Weise, wie in Art. 3:239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs vorgeschrieben ist;
- die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren als Eigentum von Kasius zu markieren;
- auf andere Art und Weise an allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die Kasius zum Schutz ihres Eigentumsrechts in Bezug auf diese Waren treffen möchte, und welcher den Käufer nicht auf unangemessene Weise in der normalen Unternehmensführung beeinträchtigen.
artikel 9: Mängel und Reklamationsfristen
- Der Käufer hat die gekauften Waren bei Ablieferung, oder so schnell danach wie irgendwie möglich, zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Dabei hat der Käufer zu überprüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen, d.h. ob die richtigen Waren geliefert wurden, ob die gelieferten Waren in quantitativer Hinsicht (zum Beispiel Anzahl und Menge) den Vereinbarungen entsprechen, und ob die gelieferten Waren den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen oder, wenn diese nicht vorhanden sind, den Anforderungen die einer normalen Nutzung bzw. zu normalen Handelszwecken gestellt werden können.
- Werden sichtbare Mängel festgestellt, hat der Käufer diese innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich an Kasius zu melden.
- Nicht-sichtbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 2 Tagen nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich an Kasius zu melden.
- Auch wenn der Käufer rechtzeitig reklamiert, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung und Abnahme gemachter Bestellungen bestehen.
- Waren können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung an Kasius zurückgegeben werden.
artikel 10: Preiserhöhungen
Hat Kasius mit dem Käufer einen bestimmten Preis vereinbart, ist sie trotzdem berechtigt, den Preis zu erhöhen wenn preisbestimmende Faktoren wie unter anderem der Preis des Metalls aus dem die Schmuckstücke hergestellt sind, oder die Währungsverhältnisse, sich geändert haben.
artikel 11: Zahlungen
- Die Zahlung hat zu erfolgen innerhalb der auf dem Angebot oder der Rechnung angegebenen Frist mittels Überweisung des fälligen Betrages auf das auf dem Angebot oder der Rechnung angegebene Konto von Kasius bzw. auf eine andere, von Kasius angegebene Weise.
- Nach Verstreichen der im vorigen Absatz genannten Frist ist der Käufer säumig; der Käufer ist ab dem Eintrittszeitpunkt des Versäumnisses über den fälligen Betrag Zinsen von 1% pro Monat oder Teil eines Monats schuldig.
- Bei einer Liquidation, Insolvenz oder einem Zahlungsaufschub des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
- Die Zahlung findet statt ohne Ermäßigung oder Verrechnung. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen erst zur Begleichung der fälligen Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer dabei eine andere Rechnung anweist.
artikel 12: Inkassokosten
Ist der Käufer im Verzug mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen, dann gehen alle angemessenen Kosten zwecks außergerichtlicher Erfüllung auf Rechnung des Käufers. Auf jeden Fall ist der Käufer 15% an außergerichtlichen Kosten schuldig, dies mit einem Minimum von € 150. Weist Kasius nach, dass ihm höhere Kosten angefallen sind die angemessenerweise notwendig waren, dann kommen auch diese Kosten zur Entschädigung in Betracht.
artikel 13: Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt wird verstanden: Umstände, die eine Erfüllung der Verpflichtungen verhindern und die nicht Kasius anzulasten sind. Dazu zählen (insofern diese Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen bzw. in unzumutbarer Weise erschweren): Streiks in anderen Unternehmen als bei Kasius, wilde Streiks oder politische Streiks im Unternehmen von Kasius, ein allgemeiner Mangel an erforderlichen Rohstoffen und an anderen, für das Zustande bringen der vereinbarten Leistung benötigten Waren oder Dienstleistungen, Stagnationen bei den Zulieferern oder sonstigen Dritten, von welchen Kasius abhängig ist, Transportprobleme und im Allgemeinen alle Umstände die außerhalb der Kontrolle von Kasius fallen.
- Kasius ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen wenn der Umstand, der eine (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt nachdem Kasius ihrer Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
- Während des Zustands der höheren Gewalt werden die Liefer- und andere Verpflichtungen von Kasius ausgesetzt. Dauert die Periode, innerhalb welcher die Erfüllung der Verpflichtungen von Kasius nicht möglich ist, länger als sechs Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen ohne dass in dem Fall eine Schadensersatzpflicht vorliegt.
- Hat Kasius beim Eintritt des Zustands der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt, oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist sie berechtigt, die bereits gelieferten Waren bzw. den lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen, und verpflichtet der Käufer sich, diese Rechnung zu begleichen als wäre es ein getrennter Vertrag. Dies gilt allerdings nicht wenn der bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil keinen selbständigen Wert hat.
artikel 14: Haftung
- Kasius haftet dem Käufer gegenüber für Schaden, von welcher Art auch immer, außer für Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vonseiten der mit der Leitung des Unternehmens von Kasius beschäftigten Personen.
- Jede Haftung von Kasius ist auf den Betrag begrenzt, der im betreffenden Fall unter der anwendbaren Haftpflichtversicherung von Kasius ausgezahlt wird, zuzüglich der in der Versicherungspolice geltenden Selbstbeteiligung die nicht zu Lasten des Versicherers geht.
- Findet, aus welchem Grund auch immer, keine Auszahlung gemäß der im vorigen Absatz genannten Versicherung statt, ist jede Haftung auf den Betrag begrenzt der den aufgrund des betreffenden Vertrags mit dem Käufer in Rechnung gestellten oder in Rechnung zu stellenden Beträgen exklusive niederländischer MwSt. entspricht. Die in diesem Absatz genannten Beträge werden um die von Kasius, gegebenenfalls im Rahmen eines Rückgewährschuldverhältnisses, geleisteten Gutschriften vermindert.
- Ansprüche auf Schadensersatz erlöschen wenn diese nicht innerhalb von einem Jahr nach Entdeckung des Schadens beim zuständigen Richter anhängig gemacht worden sind.
- Der Käufer verpflichtet sich, Kasius freizustellen und schadlos zu halten für sämtliche Schäden, Kosten und Belange die als direkte oder indirekte Folge von Ansprüchen oder Forderungen Dritter entstehen sollten im Zusammenhang mit einer Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer bzw. an oder zugunsten dieser gelieferten Waren oder Schaden der durch die Nutzung von Materialien verursacht wurde, die Kasius von oder wegen des Käufers erteilt oder vorgeschrieben worden sind.
artikel 15: Geistige Eigentumsrechte
- Alle Rechte aufgrund von geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten (einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Urheberrechte, Gebrauchsmusterrechte, Markenrechte, Patentrechte und sui generis Datenbankrechte), im weitesten Sinne des Wortes, werden nach wie vor von Kasius geführt, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
- Es ist dem Käufer nicht gestattet, einen Hinweis des geistigen Eigentumsrechts von Kasius zu ändern, zu entfernen oder unkenntlich zu machen.
- Alle von Kasius eventuell erteilten Waren, wie Muster, Kataloge, Abbildungen, Zeichnungen, Produktbezeichnungen, usw. sind ausschließlich dazu bestimmt, vom Käufer genutzt zu werden und dürfen ohne nachdrückliche schriftliche Zustimmung von Kasius nicht vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zur Einsicht vorgelegt werden. Der Käufer verpflichtet sich, die genannten Waren auf erste Aufforderung sofort an Kasius zurückzugeben.
- Erfüllt der Käufer eine oder mehrere Verpflichtungen aufgrund dieses Artikels nicht, verwirkt der Käufer für jeden Verstoß an Kasius eine sofort fällige Geldstrafe von € 25.000,00 (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) sowie eine Geldstrafe von € 1.000,00 (in Worten: eintausend Euro) pro Tag, einen Teil des Tages inbegriffen, an dem der Verstoß anhält, dies unbeschadet des Rechts von Kasius um die Erfüllung bzw. Schadensersatz vom Käufer zu fordern.
artikel 16: Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten
In Abweichung der gesetzlichen Regeln für die Zuständigkeit des Zivilrichters wird jede Rechtsstreitigkeit zwischen dem Käufer und Kasius, falls das Gericht zuständig ist, dem Gericht in Rotterdam vorgelegt. Kasius bleibt allerdings jederzeit berechtigt, den Käufer vor ein nach dem Gesetz bzw. nach de anwendbaren internationalen Vertrag zuständiges Gericht zu laden.
artikel 17: Anwendbares Recht
Alle Verträge zwischen Kasius und dem Käufer unterliegen niederländischem Recht, mit Ausnahme von kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
artikel 18: Schlussbestimmungen
- Kasius ist zu Änderungen dieser Geschäftsbedingungen berechtigt. Diese Änderungen treten am angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Dem Käufer werden die geänderten Geschäftsbedingungen von Kasius zugeschickt. Ist kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt, treten de Änderungen gegenüber dem Käufer in Kraft sobald ihm die betreffende Änderung mitgeteilt worden ist.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer, deutscher und englischer Sprache erstellt. Bei Unterschieden in Bezug auf Inhalt und Tenor zwischen diesen Texten ist der niederländische Text bindend.